Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verpflegungsleistungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Teilnahme an Verpflegungsleistungen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem jeweiligen Anbieter der Verpflegungsleistungen (nachfolgend „Anbieter“) und den Erziehungsberechtigten beziehungsweise sonstigen gesetzlichen Vertretungen oder volljährigen Vertragspartnern (nachfolgend gemeinsam „Kunden“) über die Belieferung mit Speisen sowie damit verbundene Bestell-, Abrechnungs- und Kommunikationsleistungen.

Sie gelten für die Versorgung in Kindertagesstätten, Schulen und vergleichbaren Einrichtungen. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen im Einzelfall, insbesondere mit der jeweiligen Einrichtung oder im Anmeldeprozess, bleiben unberührt und gehen bei Widersprüchen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung und Lieferung von Verpflegungsleistungen für den angemeldeten Essensteilnehmer sowie die Organisation der hierzu erforderlichen Bestell-, Abrechnungs-, Stammdaten- und Informationsprozesse. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach dem jeweiligen Speiseplan, den einrichtungsbezogenen Abläufen sowie ergänzenden Leistungsbeschreibungen, Hinweisen oder Zusatzvereinbarungen.

§ 3 Vertragsschluss und Widerruf

Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde die Anmeldung über das vorgesehene Verfahren abschließt und der Anbieter die Anmeldung annimmt oder die Versorgung aufnimmt. Die Anmeldung kann insbesondere über ein Online-Bestellportal, ein Anmeldeformular oder ein sonstiges bereitgestelltes Verfahren erfolgen.

Mit Abschluss der Anmeldung bestätigt der Kunde, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und mit ihrer Geltung einverstanden zu sein. Sofern dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird hierüber gesondert informiert; gesetzliche Ausnahmen, insbesondere bei kurzfristig zu erbringenden oder termingebundenen Verpflegungsleistungen, bleiben unberührt.

§ 4 Nutzung des Bestell- und Kundenportals

Soweit der Anbieter ein Online-Bestell- oder Kundenportal zur Verfügung stellt, erfolgen Bestellungen, Abbestellungen, Einsicht in abrechnungsrelevante Daten sowie weitere vertragsbezogene Erklärungen grundsätzlich über dieses System. Maßgeblich sind die im Portal, in den Anmeldeunterlagen oder in ergänzenden Nutzungshinweisen ausgewiesenen Funktionen und Hinweise.

Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren und Änderungen personenbezogener Daten, Kontaktdaten oder Zahlungsdaten unverzüglich über das vorgesehene Verfahren mitzuteilen.

Abrechnungen, Kontoübersichten, Mitteilungen und sonstige vertragsrelevante Informationen können digital über das Portal, per E-Mail oder über andere vom Anbieter angegebene Kommunikationswege bereitgestellt werden. Der Kunde hat seine Kontaktdaten aktuell zu halten.

§ 5 Bestellung, Abbestellung und Speiseplanänderungen

Bestellungen und Abbestellungen sind innerhalb der für die jeweilige Einrichtung festgelegten Fristen vorzunehmen. Maßgeblich sind die im Bestellportal, in den Anmeldeunterlagen, in ergänzenden Portalvereinbarungen oder in einrichtungsbezogenen Informationen veröffentlichten Bestell- und Abbestellzeiten.

Nach Ablauf der Fristen können Änderungen grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Für vom Kunden veranlasste Änderungen von Bestellungen nach Ablauf der Fristen kann je Änderung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,00 € berechnet werden. Nicht fristgerecht abbestellte oder nicht abbestellbare Leistungen können berechnet werden, sofern die Leistung bereitgestellt wurde oder organisatorisch nicht mehr storniert werden konnte. Speisepläne können aus warenbezogenen, saisonalen, organisatorischen oder sonstigen sachlichen Gründen angepasst werden.

§ 6 Dauerbestellungen und wiederkehrende Bestellungen

Soweit Dauerbestellungen oder vergleichbare wiederkehrende Bestellfunktionen angeboten werden, kann der Kunde diese im Rahmen der technischen und organisatorischen Möglichkeiten nutzen. Änderungen, Unterbrechungen oder Abbestellungen, etwa bei Krankheit, Abwesenheit oder Ferienzeiten, sind durch den Kunden rechtzeitig selbst vorzunehmen, soweit keine abweichende Regelung getroffen ist.

§ 7 Abrechnung nach Leistung

Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach den tatsächlich bestellten, bereitgestellten oder in Anspruch genommenen Leistungen und nach den organisatorischen und technischen Vorgaben des Anbieters. Maßgeblich ist die im Bestell- oder Abrechnungssystem erfasste Leistung, sofern der Kunde nicht innerhalb angemessener Frist begründete Einwendungen erhebt.

§ 8 Preise, Zahlung und SEPA-Lastschrift

Es gelten die jeweils für die betreffende Einrichtung, den Essensteilnehmer oder das ausgewählte Angebot bekannt gegebenen Preise. Preisänderungen, die auf Vorgaben der Einrichtung, behördlichen Entscheidungen, geänderten Rahmenbedingungen oder einer zulässigen Anpassung des Leistungsangebots beruhen, werden in geeigneter Weise mitgeteilt.

Die Zahlung erfolgt über die angebotenen Zahlungsarten, insbesondere per SEPA-Lastschrift, Überweisung oder andere zugelassene Verfahren. Bei SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde ein entsprechendes Mandat; die Vorabankündigung kann, soweit zulässig, verkürzt und insbesondere über Rechnung, Portal oder E-Mail erfolgen.

Der Kunde hat für ausreichende Kontodeckung und fristgerechten Zahlungsausgleich zu sorgen. Bei Zahlungsrückständen kann der Anbieter nach vorheriger Prüfung weitere Bestellungen vorübergehend sperren oder die Versorgung aussetzen, soweit rechtlich zulässig und angekündigt. Vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift- oder Fehlbuchungskosten können angemessen weiterberechnet werden.

§ 9 Förderleistungen und Kostenübernahmen

Soweit Ansprüche auf öffentliche Förderleistungen oder sonstige Kostenübernahmen bestehen, ist der Kunde verpflichtet, die erforderlichen Nachweise vollständig und rechtzeitig nach den Vorgaben des Anbieters vorzulegen. Eine Berücksichtigung erfolgt grundsätzlich erst ab Vorliegen eines gültigen und prüffähigen Nachweises, sofern keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.

Der Kunde bleibt bis zur Klärung oder Bestätigung einer Kostenübernahme grundsätzlich Vertragspartner für die entstehenden Entgelte, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

§ 10 Sonderkost, Allergien und Unverträglichkeiten

Sonderkost, Allergien, Unverträglichkeiten oder sonstige ernährungsbezogene Besonderheiten können nur berücksichtigt werden, wenn die verlangten Angaben und gegebenenfalls Nachweise vollständig, zutreffend und rechtzeitig vorliegen. Ob und in welchem Umfang eine Sonderversorgung angeboten werden kann, richtet sich nach den tatsächlichen betrieblichen, organisatorischen und rechtlichen Möglichkeiten des Anbieters und der Einrichtung.

Die Verantwortung für Richtigkeit und Aktualität der Angaben liegt beim Kunden. Der Anbieter haftet nicht für Beeinträchtigungen oder Schäden, die auf unvollständigen, fehlerhaften oder verspäteten Informationen beruhen, soweit gesetzlich zulässig. An Tagen, an denen der Essensteilnehmer das regulär angebotene Essen aufgrund der angegebenen Besonderheiten nicht verzehren kann oder soll, ist die entsprechende Sonderkostlinie durch den Kunden rechtzeitig selbstständig im Bestellsystem zu bestellen, sofern diese Funktion angeboten wird.

§ 11 Vertragsdauer, Änderung und Kündigung

Der Vertrag wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien mit Wirkung für die Zukunft in Textform oder in der vorgesehenen Form gekündigt werden. Bereits entstandene Zahlungspflichten bleiben unberührt.

Das Vertragsverhältnis endet außerdem automatisch, wenn die Teilnahme des Essensteilnehmers an der Einrichtung endet, die Versorgung dauerhaft eingestellt wird oder die Grundlage zwischen Einrichtung beziehungsweise Rechtsträger und Anbieter entfällt. Änderungen dieser AGB oder organisatorischer Abläufe werden mit angemessener Frist mitgeteilt; das Recht zur Kündigung sowie zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 12 Haftung und höhere Gewalt

Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Bei höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, Streik, Lieferengpässen, technischen Störungen, Krankheit oder sonstigen nicht zu vertretenden Ereignissen kann die Leistung vorübergehend eingeschränkt, angepasst oder ausgesetzt werden.

§ 13 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und nur verarbeitet, soweit dies für Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses, Verpflegung, Abrechnung sowie gesetzliche Pflichten erforderlich ist. Ergänzende Informationen stellt der Anbieter gesondert in Datenschutzhinweisen zur Verfügung.

§ 14 Schlussbestimmungen und Streitbeilegung

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.